Eine Hand hält ein Blatt Papier.

Hinweise geben

Wer Hinweise auf Fehlverhalten teilt, übernimmt Verantwortung – für Mitmenschen, Projekte und die Integrität der Organisation. Die GIZ nimmt solche Hinweise ernst und bietet sichere, vertrauliche Wege, um sie weiterzugeben. 

Warum Hinweise wichtig sind

Jeder Verstoß gegen geltende Gesetze sowie gegen interne Regelungen und Selbstverpflichtungen kann Schaden anrichten – sei es für betroffene Außenstehende, für einzelne Beschäftigte oder für die GIZ als Unternehmen. Deshalb kommt es auf jede und jeden an, der oder die auf Missstände aufmerksam wird – und den Mut hat, sie anzusprechen. 

Das Hinweisgebersystem der GIZ dient als wichtiges Frühwarnsystem, um Missstände zu identifizieren und wirksame Gegenmaßnahmen einleiten zu können. Mögliche Schäden inner- und außerhalb des Unternehmens sollen auf diese Weise frühzeitig verhindert oder minimiert werden. Dabei ist es unerheblich, ob sie durch das Fehlverhalten Einzelner oder durch Fehler im System zustande kommen.  

Wie Sie einen Hinweis geben können

Wir ermutigen alle dazu, uns Hinweise auf Rechts- und Regelverstöße mit Bezug zur Arbeit der GIZ zu melden. Dafür steht ein breit ausgebautes Hinweisgebersystem zur Verfügung. Dort können insbesondere folgende Sachverhalte gemeldet werden: 

  • Korruption und Bestechung
  • Veruntreuung, Betrug, Unterschlagung
  • Interessenkonflikte
  • sexuelles Fehlverhalten und sexuelle Ausbeutung
  • Verstöße gegen Menschenrechte
  • Verstöße gegen umweltbezogene Pflichten (Verstöße gegen Umweltrecht) 

Die GIZ geht allen gemeldeten Hinweisen auf Verstöße nach und sorgt für eine konsequente und faire Aufklärung. Hierfür wurde ein standardisierter und transparenter Bearbeitungsprozess mit Rückmeldefristen entwickelt. Die GIZ stellt im Rahmen ihrer Möglichkeiten sicher, dass es keinerlei negative Auswirkungen für die hinweisgebende Person gibt, solange es sich um berechtigte Hinweise handelt. 

Hinweise können anonym oder namentlich gemeldet werden – auf verschiedenen Wegen, rund um die Uhr und weltweit. Die GIZ stellt unabhängige und weisungsfreie Ansprechpartner*innen zur Verfügung. Diese Compliance Officer sind zur Objektivität und Verschwiegenheit verpflichtet

Diese Meldewege stehen Ihnen zur Verfügung:

› Hinweis über das externe Hinweisgeberportal

Das Online-Portal ist weltweit, rund um die Uhr und mehrsprachig nutzbar. Es ermöglicht eine anonyme Abgabe von Hinweisen und die Kommunikation nach höchsten Sicherheitsstandards auch ohne Angabe von E-Mail-Adressen oder Telefonnummern.

Zum Hinweisgeberportal

› E-Mail an die Compliance- und Integritätsberatung

Begründete Hinweise auf Rechts- und Regelverstöße mit Bezug zur Arbeit der GIZ können auch direkt an die Compliance- und Integritätsberatung der GIZ gesendet werden.

@email

› E-Mail an die AGG-Beschwerdestelle

Sie können auch vertraulich eine E-Mail an die Beschwerdestelle für Vorwürfe gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) senden – etwa wenn es um Hinweise oder Beschwerden zu Diskriminierung und Sexuellem Fehlverhalten geht.

@email

› Meldung an den externen Ombudsmann

Als Ansprechpartner außerhalb des Unternehmens steht ein externer Ombudsmann bereit. Er unterliegt der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht gegenüber dem Unternehmen und nimmt vertraulich Hinweise auf Compliance-Verstöße entgegen. Nur mit der Zustimmung der Hinweisgebenden tritt er mit dem Unternehmen in Kontakt und kommuniziert den Hinweis an die GIZ. Auch dies kann bei Bedarf anonym geschehen:

Edgar Joussen
E-Mail: @email 
Tel.: +49 30 3151870

Postalisch: 
Rechtsanwalt Dr. Edgar Joussen
Bleibtreustraße 1
D-10623 Berlin

www.ra-js.de

Tipps zur Abgabe von Hinweisen

Damit wir einem Hinweis sorgfältig nachgehen können, hilft eine möglichst konkrete und nachvollziehbare Beschreibung des Vorfalls. Hinweisgebende können sich bei der Erläuterung ihres Hinweises an den folgenden Fragen orientieren:  

  • Was für ein Verstoß hat sich ereignet?
  • Wie wurde der Verstoß begangen?
  • Wer hat den Verstoß begangen (Personen, Firmennamen)?
  • Wo hat sich der Vorfall ereignet (Projektname, Ort, Land)?
  • Wann ist der Verstoß passiert (Zeitraum, Datum)?
  • Welche Belege/Indizien gibt es für den Verstoß?
  • Darstellung des Bearbeitungsprozesses
    Bei Eingang von Hinweisen, Meldungen, menschenrechtlichen Beschwerden und Beratungsanfragen
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